Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma LeiCom - Agentur für Medien, Information und Kommunikation Inhaber: Dipl. Dok (FH) Uwe Leiber [ab 09/2008]
1. Vertragsgegenstand/Leistungsumfang von LeiCom
1.1 Der Umfang des Auftrages wird für alle Leistungen inividualvertraglich durch Auftragsbestätigung der Firma LeiCom vereinbart.
1.2 Für Werkverträge erhält der Auftraggeber die tatsächliche Aufstellung des Leistungsumfangs (Angebot) in angemessener Zeit (2 – 4 Wochen, je nach Art des Auftrages) nach Eröffnung aller notwendigen Informaionen durch den Auftraggeber.
2. Angebot und Auftrag
2.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche – auch zukünftige- Angebote und LeiCom erteilten Aufträge, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Sie gelten gegenüber Vollkaufleuten spätestens mit der Entgegennahme der Leistung als angenommen.
2.2 Aufträge sind erst dann angenommen, wenn sie von LeiCom schriftlich bestätigt worden sind.
2.3 An Entwürfen, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Angebotsunterlagen behält sich LeiCom die Eigentums- und Urheberrechte vor. Solche Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht oder auf sonstige Weise mißbräuchlich verwendet werden und sind auf Verlangen zurückzugeben, sofern der Auftrag nicht erteilt wird.
2.4 Änderungen, Ergänzungen oder die Aufhebung eines Auftrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch LeiCom.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
3.1 Die Einhaltung von Liefer- und Leistungspflichten setzt die rechtzeitige, ordnungsgemäße Erfüllung der dem Auftraggeber obliegenden Beistellungs- und Mitwirkungspflichten voraus. Insbesondere ist Voraussetzung für den Beginn der Leistungsfrist das Vorliegen aller vom Auftraggeber beizubringenden, schriftlichen Unterlagen (insbesondere amtliche Dokumente).
4. Ausführung durch Dritte/Erfüllungsgehilfen
4.1 LeiCom ist berechtigt, den erteilten Auftrag durch sachverständige unselbständig beschäftigte Mitarbeiter oder gewerbliche / freiberufliche Kooperationspartneer ganz oder teilweise durchführen zu lassen. Die Mitarbeit spezialisierter Kollegen / Erfüllungsgehilfen ist schriftlich zu vereinbaren.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
5.1 Angestellte von LeiCom sind zum Inkasso in bar nicht berechtigt. Dies gilt auch für sonstige Dritte.
5.2 Alle Rechnungsbeträge sind sofort nach Rechnungstellung in einer Summe fällig.
5.3 Wird die Ausführung des Auftrages nach Vertragschluß durch den Auftraggeber verhindert, weil dieser den Auftrag während der Durchführung zurückzieht oder vereinbarte Termine durch den Auftraggeber schuldhaft versäumt werden, gehört LeiCom gleichwohl das vereinbarte Honorar. Unterbleibt die endgültige Ausführung des Auftrages durch Umstände, die seitens LeiCom zu vertreten sind, hat LeiCom nur Anspruch auf das ihren bisherigen Leistungen entsprechende Honorar. Dies gilt insbesondere dann, wenn trotz Kündigung für den Auftraggeber die bisherige Leistung verwertbar ist.
5.4 LeiCom kann die Fertigstellung ihrer Leistung von der vollen Befriedigung ihrer Honoraransprüche abhängig machen. Die Beanstandung der Leistung von LeiCom berechtigt, außer bei offenkundig schwerwiegenden Mängeln, nicht zur Zurückhaltung der LeiCom zustehenden Vergütung.
5.5 Bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung ist LeiCom berechtigt, die weitere Nutzung ihrer Leistung zu untersagen, insbesondere ist LeiCom berechtigt, bei vermietetem Serverplatz den Kunden bei Verzug mit mehr als dem Betrag einer Monatsmiete vom Netz zu nehmen. Verzug tritt ein, wenn der vereinbarte Zahlungstermin mehr als 30 Tage überschritten wird.
6. Zusammenarbeit der Parteien bei Beratungs- und Managementleistungen
6.1 Zu Beginn der Arbeiten von LeiCom benennt der Auftraggeber LeiCom einen Ansprechpartner, der befugt ist, wesentliche Entscheidungen hinsichtlich der von LeiCom zu erbringenden Leistungen zu treffen oder solche notwendigen Entscheidungen herbeizuführen. Insbesondere stellt dieser Ansprechpartner die für die Arbeiten von LeiCom notwendigen Kontakte mit den Abteilungen des Auftraggebers her, sorgt für die für die Arbeiten von LeiCom notwendige Kommunikation mit allen Stellen im Hause des Auftraggebers und übernimmt die terminliche Koordinierung der Arbeiten von LeiCom mit den betroffenen Stellen beim Auftraggebers.
6.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Arbeiten von LeiCom bestmöglich zu unterstützen.
7. Geheimhaltung
7.1. Die Vertragspartner verpflichten sich, vertrauliche Informationen und Unterlagen des anderen Vertragspartners wie Betriebsgeheimnisse zu behandeln.
8. Kostenvoranschläge
8.1. Wird im Auftrag des Auftraggebers ein Kostenvoranschlag erstellt, können die damit im Zusammenhang entstandenen Kosten in Rechnung gestellt werden, unabhängig davon, ob ein nachfolgender Auftrag erteilt wird oder nicht. Die Berechnung dieser Kosten setzt voraus, dass LeiCom einen separaten Vertrag zur Erstellung eines Kostenvoranschlages mit dem Auftraggeber abgeschlossen und dort die Kostenpflicht vereinbart hat.
9. Gewährleistung und Haftung bei Werkverträgen
9.1. Die Gewährleistung beträgt für alle Arbeitsleistungen 6 Monate.
9.2. Zur Mängelbeseitigung hat der Auftraggeber LeiCom die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Der Auftraggeber hat insbesondere dafür zu sorgen, dass die beanstandete Leistung zur Untersuchung und Durchführung der Nachbesserung LeiCom oder deren Beauftragten zur Verfügung steht. Verweigert der Auftraggeber dies oder verzögert er dies unzumutbar, ist LeiCom von der Mängelhaftung befreit.
9.3 Solange LeiCom ihrer Vertragspflichten auf Behebung der Mängel nachkommt, hat der Auftraggeber kein Recht, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen, sofern nicht ein Fehlschlagen der Nachbesserung vorliegt.
9.4 Offensichtliche Mängel der Leistung von LeiCom muß der Auftraggeber unverzüglich, spätestens 5 Werktage nach Abnahme gegenüber LeiCom anzeigen, ansonsten ist diese von der Mängelhaftung befreit.
9.5 LeiCom haftet in vollem Umfang für Schäden, die auf vorsätzlich oder grob fahrlässig von ihr selbst, einem gesetzlichen Vertreter oder einem Erfüllungsgehilfen verursachten Vertragsverletzungen beruhen. Bei einfach fahrlässigen Vertragsverletzungen haftet LeiCom nur, wenn es sich um eine für die Vertragsdurchführung wesentliche Pflicht handelt. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, sind ausgeschlossen. Soweit sich hieraus eine Beschränkung der Haftung für leichte Fahrlässigkeit bei Verletzung vertraglicher Nebenpflichten (pVV) oder Verschulden bei Vertragsschluß zugunsten von LeiCom ergibt, gilt diese Beschränkung für den Auftraggeber entsprechend.
10. Aufrechnung
10.1 Eine Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen ist ausgeschlossen.
11. Inkassokosten
11.1 Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers haftet dieser LeiCom für alle entstehende zusätzliche Beitreibungskosten, wie Post- und Telefonauslagen, Rechtsanwalts- und Inkassobürokosten.
12. Gerichtsstand
12.1 Allgemeiner Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Auftraggebers.
12.2 Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von LeiCom. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
13. Geltendes Recht
13.1 Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
14. Schriftformerfordernis
14.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Bestimmung.
15. Nebenabreden
15.1 Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Ein Vertreter von LeiCom ist nicht berechtigt, dem Auftraggeber mündliche oder schriftliche Zusagen irgendwelcher Art zu machen.
16. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen/Vertragslücken
16.1 Sollten einzelne Bestimmungen der Bedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Das gleiche gilt für den Fall, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt hätten, sofern sie bei Abschluß des Vertrages diesen Punkt bedacht hätten.
17. Alleinige Geltung dieser Bedingungen
17.1 Durch die Annahme des Angebots erklärt der Auftraggeber sein Einverständnis mit diesen Bedingungen. Wird das Angebot vom Auftraggeber abweichend von diesen Bedingungen bestätigt, so gelten auch dann nur diese Bedingungen, selbst wenn LeiCom nicht widerspricht. Abweichungen gelten also nur, wenn sie von LeiCom anerkannt worden sind. Ist der Auftraggeber mit vorstehender Handhabung nicht einverstanden, so hat er sofort in einem besonderen Schreiben ausdrücklich darauf hinzuweisen. LeiCom behält sich für diesen Fall vor, das Angebot zurückzuziehen, ohne dass ihr gegenüber Ansprüche irgendwelcher Art geltend gemacht werden können.
Besondere Lieferbedingungen bei Versandgeschäften
Zusätzlich gilt für Versandgeschäfte folgendes:
1. Preise
1.1 Alle von LeiCom genannten Preise sind grundsätzlich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer zuzüglich Kosten für Versand und Verpackung. Sie gelten nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
1.2 Die Lieferung erfolgt gegen Nachnahme oder in Verbindung mit Bankeinzug, Bonität vorausgesetzt. Bei Lieferung gegen Nachnahme ist LeiCom berechtigt, zusätzlich zur Nachnahmegebühr € 2,-- Mehrkosten pro Sendung zu berechnen.
1.3 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von LeiCom.
2. Lieferung
2.1 Die Lieferung erfolgt ab Lager unfrei. Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an den Transportführer (z.B. Post, Bahn, Spediteur etc.) auf den Kunden über.
2.2 Lieferungsmöglichkeit und Einschränkung der zu liefernden Menge bleiben ausdrücklich vorbehalten. Dies gilt insbesondere für den Fall der eigenen Nichtbelieferung, des begrenzten Vorrats oder bei außergewöhnlichen Ereignissen.
2.3 LeiCom versichert generell alle Sendungen gegen Verlust und Beschädigung während des Transports und berechnet dafür eine Prämie von € 1,-- pro Auftrag. Teillieferungen werden nach Möglichkeit vermieden, sind aber in Einzelfällen für eine zügige Abwicklung erforderlich.
2.4 LeiCom setzt den Kunden davon in Kenntnis, dass seine Daten, soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig, EDV-mäßig gespeichert und verarbeitet werden.
3. Rückgaberecht
3.1 LeiCom gewährt dem Kunden auf alle Versandprodukte ein Rückgaberecht von 30 Tagen bei Nichtgefallen. Voraussetzung hierzu ist die Rücksendung der Ware ohne erkennbare Schäden und bei Ton- und Bildträgern jedweder Art die Rücksendung der Ware in ungeöffneter Originalverpackung.
Stand: 05.09.2008 |